Sachversicherungen bieten einen Schutz für alle Gegenstände, die der Freiberufler für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt. Die Schadenssummen belaufen sich rasch auf viele Tausend Euro.
- Auch gelten sie nicht für beruflich genutzte Räume, tritt hier ein Schaden auf, so ist die Haftung von vornherein ausgeschlossen. Es ist aber möglich, durch einen Zusatztarif die beruflich genutzten Räume absichern zu lassen, wenn sie sich zum Beispiel im Wohnhaus des Freiberuflers befinden.
- Die Ausrüstung, die ein Freiberufler benötigt, ist teuer, man denke etwa an die Kamera des Fotografen, an den Laptop für Lektor oder Übersetzer oder die Requisiten beim Theater.
Hausratversicherungen bieten da keine Hilfe, denn sie dürfen für beruflich genutzte Gegenstände nicht aufkommen, oder, in Ausnahmefällen, nur bis zur Hälfte des Wertes. - Die Sachversicherung ist keine allgemein gültige Versicherung in dem Sinne, sondern die Bezeichnung ist eher als Zusammenfassung für verschiedene Versicherungen zu sehen.
- Hier kann das gesamte Büro mit seiner Ausstattung gegen Brand, Sturmschäden, Diebstahl und Leitungswasserschäden abgesichert werden. Sie tritt aber nur für reine Sachschäden ein, das heißt, der neue Computer
- die Sachversicherung kann jeder Gegenstand abgesichert werden, das heißt, es können Computer und Musikinstrumente, aber auch Fotoapparate und andere Gegenstände abgesichert werden. In Betracht zu ziehen ist zudem die Geschäftsinhaltsversicherung.